Skip to main content

Führerscheinklassen


Klasse AM

Beschreibung:

  • ab 16 Jahren
  • Kleinkrafträder
  • höchstens 50 ccm
  • maximal 45 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:

  • keine

Klasse A1

Beschreibung:

  • ab 16 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • bis 125 ccm Hubraum
  • bis 11 KW
  • über 45 km/h
  • über 50 ccm
  • bis 15 kW

Schließt folgende Klassen mit ein:

  • AM

Klasse A2

 

Beschreibung:

  • ab 18 Jahren
  • Krafträder mit oder ohne Beiwagen

bis 35 kW

Schließt folgende Klassen mit ein:

  • A1
  • AM

Klasse A

Beschreibung:

  • ab 24 Jahren
  • Krafträder mit oder ohne Beiwagen
  • mehr als 50 ccm Hubraum
  • schneller als 45 km/h

Schließt folgende Klassen mit ein:

AM / A1 /A2


Klasse B

Beschreibung:

  • ab 18 Jahren (ab 17 Jahren mit begleitentes Fahren)
  • Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Schließt folgende Klassen mit ein:

  • L
  • M
  • S

Klasse BE

Beschreibung:

  • ab 18 Jahren (ab 17 Jahren mit begleitentes Fahren)
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • und Kombinationen PKW/Anhänger die nicht in der Klasse B eingeschlossen sind

Schließt folgende Klassen mit ein:

  • keine

Klasse B96

Beschreibung:

Die Führerscheinklasse B96 erweitert den Führerschein der Klasse B. Mit diesem dürfen grundsätzlich alle LKW und PKW bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 3,5t gefahren werden. Die Klasse B96 ermöglicht zudem das Fahren mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht. Das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 4.250 kg betragen. In der normalen Führerscheinklasse B ist nur ein Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg für den kompletten Zug möglich.

Besitzer der Fahrerlaubnis B96 dürfen zusätzlich Motorroller und Mofas fahren, wenn die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt und der Hubraum 50 m³ nicht überschreitet. Ebenso ist es möglich, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h zu fahren. Eine spezielle Prüfung ist dafür nicht abzulegen.